Quecksilberausstoß in die Lippe (Kühlturmabwässer), Schadstoffablagerungen in den europäischen FFH-Schutzgebieten Cappenberger Wälder und Lippeauen, Lärmbelästigung und Handhabung gefährlicher Stoffe wie Ammoniak auf dem Kraftwerksgelände – das ist die Bilanz des neuen Steinkohlekraftwerks Datteln 4. Während für Windkraftanlagen Abstände von 1.000 Metern zu Wohnbauten diskutiert werden und in NRW sogar 1.500 Meter beschlossen wurden, befindet sich Datteln 4 weniger als 450 Meter entfernt von einem Wohngebiet. Obendrein befindet sich innerhalb eines 1.000-Meter-Radius ein Kinderkrankenhaus, in dem auch Lungenerkrankungen behandelt werden. Zu allem Überfluss war aufgrund anhängender Verfahren die Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks rechtswidrig.
Das Unternehmen Uniper bezieht die Steinkohle für das Kraftwerk vorwiegend aus Risikoländern. Besonders in Russland und Kolumbien wird der Rohstoff unter fatalen ökologischen Auswirkungen und Missachtung der Menschenrechte abgebaut. In Kolumbien wurden 55.000 Menschen vertrieben und die Ermordung von rund 3.100 Menschen durch paramilitärische Einrichtungen stehen in Verbindung mit den Kohlekonzernen.
Bereits 2007 klagte der BUND erfolgreich gegen das Vorhaben Datteln 4 und erwirkte einen ersten temporären Baustopp. Der damalige Betreiber E.ON. verpflichtete sich, das Kraftwerk abzureißen und zu rekultivieren, falls es final gerichtlich scheitern sollte. 2008 reichte der BUND weitere Klage gegen die Genehmigungen ein. Im Jahr 2012 kippte aufgrund Klagen des BUNDs der Genehmigungsbescheid für den Bau und Betrieb schließlich komplett und die Arbeiten am Kraftwerk wurden eingestellt.
Der Bau hätte gestoppt und das Gelände zurückgebaut werden müssen, wie es E.ON. einst zugesagt hatte. Stattdessen passte die damalige Landesregierung aus SPD und Grünen das Recht an und traf eine Zielabweichungsentscheidung, womit ein Abändern der regionalplanerischen Vorhaben ermöglicht wurde. Die Stadt Datteln konnte einen neuen Bebauungsplan aufstellen. 2015 reagiert der BUND mit einer Normenkontrollbeschwerde auf diesen neuen Bebauungsplan. Trotzdem erteilt die rot-grüne Landesregierung im Jahr 2017 eine neue immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk, das zu der Zeit bereits zur E.ON-Abspaltung Uniper gehörte. Der BUND klagt auch gegen diese Genehmigung.